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   VK Bund, 25.05.2004 - VK 1-51/04   

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https://dejure.org/2004,14746
VK Bund, 25.05.2004 - VK 1-51/04 (https://dejure.org/2004,14746)
VK Bund, Entscheidung vom 25.05.2004 - VK 1-51/04 (https://dejure.org/2004,14746)
VK Bund, Entscheidung vom 25. Mai 2004 - VK 1-51/04 (https://dejure.org/2004,14746)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von im Zeitpunkt der Angebotsabgabe die Mindestanforderungen erfüllenden Angeboten im Verhandlungsverfahren; Selbstbindung der Vergabestelle im Hinblick auf die von ihr selbst gesetzten Leistungsmerkmale; Heilung der Nichterfüllung von Mindeststandards ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Verhandlungsverfahren: Inhalt und wesentliche Grundsätze (nur Berücksichtigung von Angeboten, die zur Zeit der Abgabe die Mindestvoraussetzungen erfüllen)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch in Verhandlungsverfahren gelten die Grundsätze des Vergaberechts! (IBR 2004, 640)

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 15.09.2003 - 2 Verg 8/03

    Vergabenachprüfungsverfahren: Verfahrensgrundsätze im Verhandlungsverfahren der

    Auszug aus VK Bund, 25.05.2004 - VK 1-51/04
    Dabei gebietet es der in § 97 Abs. 2 GWB verankerte Gleichbehandlungsgrundsatz, nur solche Angebote zu werten, die bei Angebotsabgabe den Mindestbedingungen der Ausschreibung entsprechen und keine wesentlichen Abweichungen enthalten (s. OLG Stuttgart, Beschl. v. 15.9.2003, 2 Verg 8/03 mwN).

    auch im Verhandlungsverfahren nicht dazu führen, dass einem im Sinne der Leistungsbeschreibung unzureichenden Angebot durch nachträgliche Ergänzungen zur Annahmefähigkeit verholfen wird (in diesem Sinne auch OLG Stuttgart, Beschl. v. 15.9.2003 aaO).

  • OLG Brandenburg, 03.08.1999 - 6 Verg 1/99

    Leistung nicht eindeutig beschrieben: Auftraggeber muss nachbessern!

    Auszug aus VK Bund, 25.05.2004 - VK 1-51/04
    (s. OLG Brandenburg, Beschluss vom 3.8.1999, 6 Verg 1/99)).
  • VK Sachsen, 17.12.2007 - 1/SVK/073-07

    Zulässigkeit des Verhandlungsverfahrens

    Unter Hinweis auf die Rechtsprechung des OLG Celle, Beschluss vom 16.01.2007, 13 Vergabe 1/02 (VergabeR 2002, 299 ff.) und der VK Bund (B. v. 25.05.2004 ­ VK 1-51/04) wurde um Aufklärung gebeten, wie die Aussage im Vergabevermerk vom 29.10.2007 ­,,die vom Bieter 002 (Antragstellerin) übergebenen Unterlagen entsprechen in Teilen nicht der ausgeschriebenen Leistung" ­Bl. 134 d. VA- und die Aussage im Vergabevermerk vom 15.10.2007 ­ ,,Der Bieter (006, preislich Zweitplatzierter) weicht mit seinem Angebot in Teilen von der ausgeschriebenen Leistung ab"- Bl.143 d. VA zu verstehen sei und ob nach Auffassung des Auftraggebers von der Zuschlagsfähigkeit der Angebote auszugehen sei.

    Auch das Verhandlungsverfahren unterliegt den wesentlichen Prinzipien des Vergaberechts, insbesondere dem Grundsatz des Wettbewerbs, der Gleichbehandlung aller Bieter und dem Transparenzgebot (VK Bund, Beschluss vom 25.05.2004 - VK 1-51/04).

    Auch im Verhandlungsverfahren dürfen Nachverhandlungen nicht dazu führen, dass einem im Sinne der Leistungsbeschreibung unzureichenden Angebot durch nachträgliche Ergänzung zur Annahmefähigkeit verholfen wird (VK Bund, Beschluss vom 25.05.2004 - VK 1-51/04), denn auch Verhandlungsverfahren unterliegen den wesentlichen Prinzipien des Vergaberechts, insbesondere den Grundsätzen des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung sowie dem Transparenzgebot.

  • OLG München, 12.07.2005 - Verg 8/05

    Aufhebung einer Scheinaufhebung im Vergabeverfahren - nichtiger Zuschlag bei

    Auch im Verhandlungsverfahren im Bereich der VOL/A SKR hat ein Angebot grundsätzlich bis zum Ende der Angebotsfrist vollständig vorzuliegen (Schranner in Ingenstau/Korbion vor § 1 SKR Rn. 2; VK Nordbayern vom 25.6.2004 - 320.VK-3194-19/04; für die Erfüllung der technischen Mindestanforderungen: VK Bund vom 25.5.2004 - VK 1-51/04; für die Entsprechung des Angebots mit dem Leistungsverzeichnis: VK Baden-Württemberg vom 28.10.2004 - 1 VK 68/04).
  • VK Bund, 15.03.2007 - VK 2-12/07

    Vergabe des Bauvorhabens "Ertüchtigung Werk ..., Neubau Kombihalle, ..."

    Auch das geringeren formalen Anforderungen unterworfene Verhandlungsverfahren im Sektorenbereich lässt insoweit keine Ausnahme zu (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 14. Juli 2003, Verg 11/03; Vergabekammer Bund, Beschluss v. 25. Mai 2004, VK 1 - 51/04; Kulartz in: Kulartz/Kus/Portz, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, § 101 Rn. 24).
  • VK Bund, 08.02.2005 - VK 1-02/05

    Umgestaltung des Knotens

    a) Auch im Verhandlungsverfahren, das im vorliegenden Fall auf der Grundlage der Vergabebestimmungen nach der EG-Sektorenrichtlinie (VOB/A-SKR) durchgeführt wurde, gelten die in § 97 Abs. 1 und 2 GWB normierten allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätze, namentlich der Wettbewerbsgrundsatz sowie das Transparenz- und Gleichbehandlungsgebot (vgl. hierzu VK Bund, Beschl. v. 25.5.2004,VK1-51/04 und Müller-Wrede in Ingenstau/Korbion VOB 15. Auflage § 3a Rn 15, 16 jeweils mwN).
  • VK Baden-Württemberg, 19.07.2005 - 1 VK 34/05

    Identität des Beschaffungsgegenstands im Verhandlungsverfahren

    Das Verhandlungsverfahren unterliegt wesentlichen Prinzipien des Vergaberechts, insbesondere dem Grundsatz des Wettbewerbs, der Gleichbehandlung aller Bieter und dem Transparenzgebot (VK Bund IBR 2004, 640).
  • VK Brandenburg, 03.04.2012 - VK 5/12

    VOF-Verfahren: Änderungen an Vergabeunterlagen führen zum Ausschluss!

    Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens steht dem nicht entgegen, denn Angebote können auch in einem Verhandlungsverfahren nur dann für das weitere Verfahren berücksichtigt werden, wenn sie die durch den Auftraggeber festgelegten Mindestanforderungen erfüllen (vgl. VK Sachsen, a.a.O.; VK Bund, Beschluss vom 25. Mai 2004 - VK 1-51/04).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 08.09.2005 - 2 VK 11/05

    Ausschreibung der Vergabe von Fliesenarbeiten, Plattenarbeiten und

    Nachträglich eingereichte Nachweise können auch nicht in Nachverhandlungen berücksichtigt werden (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.09.2003, Az.: 2 Verg 8/03; VK Bund, Beschluss vom 25.05.2004, Az.: VK 1-51/04).
  • VK Münster, 10.11.2004 - VK 29/04

    Interimsbeauftragung: Ausgeschlossener Bieter nicht beauftragbar!

    Auch das Verhandlungsverfahren unterliegt den wesentlichen Prinzipien des Vergaberechts, insbesondere dem Grundsatz des Wettbewerbs, der Gleichbehandlung aller Bieter und dem Transparenzgebot, wobei ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung nur ausnahmsweise zulässig sein soll (VK Bund, Beschluss vom 25.05.2004, VK 1-51/04; EuGH, Urteil vom 14.09.2004, Rs. C-385/02).
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